Bei einem Hof kommt es zuerst darauf an, was auf dem Grundstück steht und was damit rechtlich möglich ist. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Eine Scheune lässt sich deshalb nicht einfach in Wohnraum verwandeln, und ein Bauernhaus ist nicht wie ein Haus im Siedlungsgebiet zu beurteilen. Diese Grenzen bestimmen, was ein Käufer überhaupt damit tun darf, und damit auch den Wert.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es regelt, wer kaufen kann, und beeinflusst darum den Kreis möglicher Käufer. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Gerechnet wird mit amtlichen Angaben, nicht mit Annahmen.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, wenn die nächste Generation den Betrieb nicht weiterführt. Auch die Pensionierung oder eine auslaufende Hypothek können Fragen aufwerfen. Wer erbt, findet auf der Seite Geerbte Liegenschaft in Bachenbülach verkaufen weitere Hinweise. Wir übernehmen Liegenschaften im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften.
Im Kanton Zürich massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Bachenbülach ist das Grundbuchamt Bülach zuständig. Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Einen Überblick zum Verkauf finden Sie auf der Seite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zur Frage, was ausserhalb der Bauzone gebaut werden darf, hilft das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Zuerst klären wir, was auf dem Hof steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Mit der Prüfung Ihres Grundstücks sehen Sie, wie Sie Ihr Grundstück im Luftbild prüfen können, kostenlos und vertraulich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).