Bei einem Hof zählt zuerst die rechtliche Einordnung. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft das Bauernhaus ebenso wie die Scheune oder den Stall. Ob ein Gebäude anders genutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht aus dem Bauch beantworten. Wir prüfen es anhand der Bau- und Zonenordnung und der amtlichen Unterlagen, Parzelle für Parzelle.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Wer erbt, wer pensioniert wird oder wer den Betrieb nicht weiterführen kann, sollte das vor jedem Gespräch über einen Preis wissen. Auch eine Erbengemeinschaft kann so auf einer klaren Grundlage entscheiden. Wir sagen offen, was gilt, bevor eine Zahl fällt. Massgebend sind das kantonale Recht, das Bundesrecht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Der Wert eines Hofs ergibt sich aus dem, was die Parzellen und Gebäude rechtlich zulassen. Gerechnet, nicht geschätzt: Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Gehört zum Betrieb auch Land in der Bauzone, prüfen wir dieses getrennt. Dort zeigt die Gemeinde rund 390 Grundstücke, davon rund 60 ohne Gebäude (gerundet). Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Hälfte der Bauzonen-Grundstücke in Aesch ist kleiner als 720 Quadratmeter. So entsteht ein vollständiges Bild, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden.
Im Kanton Zürich sind für Bauten und Umnutzungen die kantonalen Vorgaben und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend. Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Seite Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Frage, was auf einem Grundstück zulässig ist, hilft Was im Kanton Zürich gebaut werden darf. Und für Land in der Bauzone lohnt der Blick auf Grundstück und Bauland in Aesch.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Über die Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Land steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das für den Wert heisst.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Schlieren. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang zu Stand, Unterlagen und jeder Freigabe. Mehr dazu finden Sie unter Exklusivmandat ohne Inserat.