Was ist es wert?
Nicht nur das Haus, sondern der Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was der Bestand nutzt, welche Reserve darin steckt.
Uster · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG begleitet Erbengemeinschaften in Uster beim Verkauf geerbter Liegenschaften, nachvollziehbar für alle Erben. Wer ein geerbtes Grundstück in Uster verkaufen will, erhält zuerst eine Rechnung aus amtlichen Originalen, danach die Wahl zwischen Direktankauf im Ist-Zustand und stiller Vermittlung.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Erbschaft
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 90 Sekunden
Diskret verkaufen ohne Inserat: ein Partner, geprüfte Käufer, fünf Etappen bis zum Notartermin und ein Honorar nur bei Erfolg.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Gemeinsam entscheiden
Oft erben mehrere Personen ein Haus, in dem sie aufgewachsen sind. Die einen möchten behalten, die anderen verkaufen, jemand wohnt weit weg. Wir rechnen für alle dieselbe Zahl, mit demselben Rechenweg, und erklären sie gemeinsam oder einzeln, in Uster oder am Telefon.
Zuvor rechnen wir, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Liegenschaft wert ist. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Es gibt einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Der Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Das Grundbuchamt in Uster trägt den Käufer danach ein.
Ausgangslage in Uster
Auf den meisten Grundstücken in Uster steht als ältestes Gebäude eines aus der Zeit von 1981 bis 2000; dahinter folgt die Zeit vor 1919.
Im Kanton Zürich reicht der Steuerfuss der Gemeinden von 71 bis 128 %; Uster liegt im oberen Bereich.
Von den 10 Gemeinden im Bezirk Uster ist Uster nach der Einwohnerzahl die grösste Gemeinde.
Uster liegt rund 14 km östlich von Zürich, in der Nähe von Greifensee, Seegräben und Volketswil.
In den letzten fünf Jahren ist die Bevölkerung gewachsen.
In Uster gibt es 2'600 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand (Stand 4. September 2026). Auf 40 Prozent der Grundstücke steht ein Gebäude aus der Zeit vor 1960. Insgesamt zählt die Gemeinde 5'100 Grundstücke in Bauzonen. Diese Zahlen zeigen, wie viele Liegenschaften älteren Baujahrs bei einem Erbgang betroffen sein können. Sie sagen nichts über ein einzelnes Haus aus.
Was Erben bewegt
Nicht nur das Haus, sondern der Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was der Bestand nutzt, welche Reserve darin steckt.
Wir zeigen die Wege nebeneinander: behalten und vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat.
Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Das nimmt Spannung aus den Gesprächen am Familientisch.
Uster im Profil
In Uster leben 37'031 Menschen (Stand 2025). Sie wohnen in rund 17'800 Wohnungen (Stand 1. Juni 2026). Hinter einem Erbgang steht meist eine Familie: Manche Erben wohnen weit weg, andere kennen das Haus seit der Kindheit. Wer ein geerbtes Grundstück in Uster verkaufen möchte, muss deshalb zuerst Klarheit für alle schaffen. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 1,41 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Sie gibt an, welcher Anteil der Wohnungen am Stichtag leer stand.
Die Gemeinde im Bezirk Uster liegt östlich von Zürich, in einer Distanz von 14 Kilometern. Zu Uster gehören die Ortschaften Freudwil, Nänikon, Riedikon, Sulzbach und Wermatswil. In den Bauzonen stehen 5'100 Grundstücke, darunter 1'100 mit einem Mehrfamilienhaus. Bei 2'600 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Die Fläche der Bauzonen beträgt 595 Hektar (Stand 14. Oktober 2026). Zudem gelten 640 Wohnungen als bewilligt oder im Bau (Stand 4. September 2026). Eine Erbengemeinschaft findet also sehr unterschiedliche Ausgangslagen vor, von der kleinen Parzelle bis zum Mehrfamilienhaus. Wir schauen jede für sich an und rechnen sie mit den amtlichen Unterlagen durch.
Heute und nach der Erneuerung
Ein älteres Haus kann man erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder so verkaufen, wie es ist. Wir rechnen die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Rechtlich gut zu wissen
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.
Art. 617 ZGB
Eigentümer werden die Erben schon mit dem Erbgang; im Grundbuch verfügen können sie, sobald sie mit der Erbbescheinigung eingetragen sind. Verkaufen kann auch die Gemeinschaft selbst, einstimmig.
Art. 559 und 656 Abs. 2 ZGB
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt. Ein begründeter Preis, eine Zusage, ein Notartermin, auch in Uster.
Diskrete Vermittlung
An wenige geprüfte Käufer aus unserem Kreis: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, Off Market und ohne Inserat.
Ein typischer Ablauf
Sie rufen an und nennen die Adresse. Wir sehen die Parzelle, bevor das Gespräch zu Ende ist.
Exklusivmandat
«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»
Uster
Bei einer Erbschaft stellt sich zuerst die Frage, wer was entscheiden darf. Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann zudem jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen. Verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB).
Der Wert bestimmt sich durch das, was auf dem Grundstück steht, und durch das, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. In Uster kommen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen, Kern- und Zentrumszonen sowie Arbeitszonen vor. Die Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt im Median bei 560 m² (Stand 14. Oktober 2026). Wir rechnen diese Punkte für alle Erben gleich vor, mit Beleg im amtlichen Original. Das ist eine Rechnung, keine Schätzung.
Typische Lebenslagen sind der Todesfall eines Elternteils, ein Haus, das niemand der Erben bewohnen will, oder Erben an verschiedenen Orten. Dann kann ein Verkauf Ruhe bringen, ebenso die Übernahme durch eine Person, die die anderen auszahlt. Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus. Sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG).
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton Zürich erhebt keine Handänderungssteuer. Beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Mehr dazu finden Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Einen Überblick über den Verkauf bietet die Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf.
Häufige Fragen
Bei 2'600 bebauten Grundstücken in Uster entstand das älteste Gebäude vor 1980 (Stand 4. September 2026). Die Zahl ist gerundet und sagt nichts über Zustand oder Wert eines einzelnen Hauses aus. Für Erben kann sie ein Hinweis sein, dass Bauzustand und Baurecht vor einem Verkauf geklärt werden sollten. Wir rechnen das mit Belegen aus amtlichen Originalen vor.
In den Bauzonen von Uster liegen 5'100 Grundstücke, davon 750 ohne Gebäude (Stand 14. Oktober 2026). Beide Zahlen sind gerundet, die zweite zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Für eine Erbengemeinschaft zeigt sie, wie unterschiedlich Ausgangslagen sein können. Wir rechnen jedes Grundstück einzeln mit amtlichen Unterlagen durch.
Ja, solange die Erbengemeinschaft besteht, entscheiden die Erben gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ist eine Einigung nicht möglich, kann jede Person die Teilung verlangen, notfalls beim Gericht (Art. 604 ZGB). Oft hilft schon eine Zahl, der alle vertrauen. Wir rechnen sie für die ganze Gemeinschaft gleich.
Möglich. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben etwa Miteigentümer, wenn ein Anteil verkauft wird, und bei einem selbständigen und dauernden Baurecht der Grundeigentümer und der Bauberechtigte gegenseitig (Art. 682 ZGB). Weitere können vertraglich vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt sein. Wir prüfen den Grundbuchauszug vor der Vermarktung und klären, wer wann informiert werden muss, damit der Verkauf nicht im letzten Moment kippt.
Nach den Erbquoten, die sich aus Gesetz, Testament oder Erbvertrag ergeben, und nach dem, was im Teilungsvertrag vereinbart wird. Das Notariat oder eine Anwältin hält die Teilung fest. Wir liefern die Grundlage: den Wert der Liegenschaft und den Nettoerlös nach Kosten und Steuern.
Ja. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate. Den Termin bereiten wir mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Unterschrift.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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