Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Nebengebäude gleichermassen. Ob ein Umbau oder eine neue Nutzung möglich ist, klärt sich im Einzelfall. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Das wirkt sich auf den Kreis der Interessenten aus und damit auf den Weg des Verkaufs. Deshalb sagen wir offen, was gilt, bevor ein Preis genannt wird.
Mögliche Anlässe für einen Verkauf sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder die Frage, wie es mit dem Betrieb weitergeht. Auch ein Haus, das zu gross geworden ist, kann der Auslöser sein. Gleich bleibt das Vorgehen: Wir klären, was auf dem Grundstück steht, was erlaubt ist und was belegt werden kann. Zum Kaufvertrag gehört die öffentliche Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Dielsdorf.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf von Liegenschaften das kantonale Recht und das Bundesrecht. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zu den Steuerfragen eines Verkaufs informiert das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Allgemeine Hinweise zum Verkauf eines Hofs finden Sie zudem unter Bauernhof verkaufen in der Schweiz.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihre Parzelle vorab im Luftbild und im Katasterplan. Danach rechnen wir: was steht auf dem Grundstück, was ist erlaubt, was ist es wert. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Bis zur Beurkundung bleibt alles diskret, und Sie geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei.