Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus lässt sich also nicht einfach umbauen oder anders nutzen, nur weil es verkauft wird. Was erlaubt ist, hängt vom Gebäude und von der Bau- und Zonenordnung ab. Das klären wir, bevor ein Preis genannt wird.
Der zweite Punkt ist der Erwerb. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer kaufen kann. Der Kreis möglicher Käufer wird dadurch für Landwirtschaftsland anders begrenzt als bei einem Grundstück in der Bauzone. Wir sagen Ihnen offen, was das für Ihr Grundstück bedeutet.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Ein Kauf ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf einer Liegenschaft das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Das zuständige Grundbuchamt für Rüti ist Wald. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Steuer beim Verkauf lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Auch die Immobilien in Rüti zeigt weitere Themen der Gemeinde.
Am Anfang steht ein Gespräch. Wir kommen mit Fakten zu Ihrem Hof: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ohne Schild und Portal erfahren Nachbarn nichts, bis Sie es wollen. Am Schluss steht der Notartermin.