Bei einem Bauernhof gilt zuerst die Frage: Wo liegt das Grundstück? Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Stall gleichermassen. Was auf dem Papier möglich scheint, ist es dort nicht immer.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käuferin oder Käufer in Frage kommt. Diese Klärung gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Gespräche. So wissen Sie, bevor ein Preis fällt, welcher Kreis überhaupt erwerben darf.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, geht es um die Übergabe. Läuft eine Hypothek aus, wird auch ein Hof neu betrachtet. Mehr dazu auf der Seite zur geerbten Liegenschaft in Rheinau. Der Kauf wird erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Im Kanton Zürich sind für Bauten und Verfahren das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend. Grundbuchamt ist Feuerthalen in Feuerthalen. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wie ein Gewinn beim Verkauf besteuert wird, erklärt das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nicht per E-Mail. Danach rechnen wir: Was steht auf dem Grundstück, was gilt in der Zone, was ist es wert. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Zum Schluss folgt der Notartermin.