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Ottenbach · Kanton Zürich

Bauernhof und Landwirtschaftsland verkaufen in Ottenbach

Yaacoubi Immobilien AG begleitet den Verkauf von Höfen, Bauernhäusern und Landwirtschaftsland in Ottenbach und kauft auf Wunsch selbst im Ist-Zustand. Alternativ vermitteln wir still an geprüfte Käufer. Vorher klären wir, was in der Landwirtschaftszone und nach bäuerlichem Bodenrecht gilt.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Wiese am Dorfrand, bereit für ein neues Haus
Illustration, kein angebotenes Objekt
170Grundstücke in der Landwirtschaftszone
3'038Einwohner · 2025
67 haBauzonen
30 %Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 1960
115 %Steuerfuss · 2026
DÖV-Güteklasse, überwiegend

Bauernhof verkaufen

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Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

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Film · knapp 2 Minuten

Ein ganzes Leben. Ein Haus, ein Verkauf.

Nach einem halben Jahrhundert im eigenen Haus beginnt für ein Ehepaar etwas Neues. Der Film erzählt, wie wir prüfen, rechnen und den Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Ottenbach wie im ganzen Kanton Zürich.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Höfe, Scheunen, Land.

Bauernhof mit Wohnhaus und Scheune
HofHaus, Stall und Land zusammen.
Alte Holzscheune am Dorfrand
ScheuneVolumen mit Geschichte.
Dorf im Mittelland mit Feldern
DorfAm Rand zwischen Bauzone und Feld.
Luftbild eines Hauses mit grosser Wiese
LandWo die Bauzone endet und das Land beginnt.

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Ausgangslage in Ottenbach

Bauernhof verkaufen in Ottenbach.

Rund 15 km südwestlich von Zürich gelegen, hat Ottenbach Obfelden, Affoltern am Albis und Hedingen in der Nähe.

Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Ottenbach ist eben, mit unter 10 % Neigung.

Von den 14 Gemeinden im Bezirk Affoltern ist Ottenbach nach der Einwohnerzahl eine Gemeinde mittlerer Grösse.

Über fünf Jahre gerechnet hat die Einwohnerzahl zugenommen.

In der Landwirtschaftszone von Ottenbach liegen rund 170 Grundstücke auf einer Fläche von 292 Hektar. Davon tragen rund 55 ein Gebäude, etwa ein Wohnhaus, eine Scheune oder einen Stall. Die übrigen Grundstücke sind unbebaut. Die Zahlen stammen aus amtlichen Gebäudedaten (Stand 4. September 2026) und Zonenangaben (Stand 14. Oktober 2026). Sie zeigen, wie viel Land und wie viele Bauten in dieser Zone überhaupt in Frage kommen.

Ottenbach · Kanton ZürichBauernhof verkaufen
Einwohnerinnen und Einwohner3'038amtlichamtliche Statistik, Ende 2025
Bevölkerung, Veränderung in fünf Jahren+12,4 %amtlichamtliche Statistik, 2020 bis 2025
Fläche der Bauzonen67 hahergeleitetaus den amtlichen Plänen, Stand 14. Oktober 2026
Bauzonen-Grundstücke840hergeleitetgerundet, Stand 14. Oktober 2026
Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 196030 %hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
Steuerfuss der Gemeinde115 % der einfachen StaatssteueramtlichSteuerjahr 2026
GrundbuchamtNotariat und Grundbuchamt AffolternamtlichSitz in Affoltern a/Albis
  • amtlichamtliche Statistik und amtliche Register, unverändert, mit Stichtag
  • hergeleitetvon uns aus amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt, gerundet, nur Gruppen ab 20 Grundstücken

Zwei Welten

Bauzone oder Landwirtschaftszone.

In der Bauzone

Ein Bauernhaus im Dorfkern oder am Dorfrand, das in einer Kern- oder Wohnzone liegt, wird verkauft wie jede andere Liegenschaft. Entscheidend sind Zone, Schutz des Ortsbildes und was ein Umbau erlaubt. Gehört es noch zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe, gilt das bäuerliche Bodenrecht.

Art. 2 Abs. 2 lit. a BGBB

In der Landwirtschaftszone

Zonenkonform ist hier nur, was der Landwirtschaft dient; andere Nutzungen brauchen eine Ausnahmebewilligung. Landwirtschaftliche Grundstücke unterstehen zudem dem bäuerlichen Bodenrecht.

Art. 16a und 24 RPG

Ottenbach im Profil

Was Ottenbach ausmacht.

Ottenbach zählt 3'038 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Zwischen 2020 und 2025 veränderte sich die Bevölkerung um +12,4 Prozent. Im Bestand der Gemeinde stehen rund 1'400 Wohnungen. Die Leerwohnungsziffer gibt an, welcher Anteil dieser Wohnungen an einem Stichtag leer steht; in Ottenbach lag sie bei 1 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Wer in Ottenbach einen Bauernhof verkaufen möchte, kann dafür ganz verschiedene Anlässe haben. Wer erbt, steht vor der Frage, wie es mit dem Betrieb weitergeht. Steht die Pensionierung an, stellt sich dieselbe Frage aus anderer Sicht. Auch eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft, kann Anlass sein, die eigene Lage in Ruhe zu ordnen.

Ottenbach liegt im Bezirk Affoltern, 15 Kilometer südwestlich von Zürich. Die Landwirtschaftszone von Ottenbach umfasst 292 Hektar, die Bauzonen umfassen 67 Hektar. In der Landwirtschaftszone liegen rund 170 Grundstücke, davon sind rund 55 mit einem Gebäude bebaut. Gemeint sind Wohnhäuser, Scheunen oder Ställe, für die ausserhalb der Bauzone besondere Regeln gelten. Auf 30 Prozent der Grundstücke in Ottenbach stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden in Ottenbach rund 25 Baugesuche publiziert. Zuständig für Grundbuch und Beurkundung ist das Amt Affoltern in Affoltern a/Albis. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf der Seite zu Immobilien in Ottenbach.

Bäuerliches Bodenrecht

Was beim Verkauf eines Hofes gilt.

Bewilligung für den Erwerb

Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks braucht eine Bewilligung der kantonalen Behörde.

Art. 61 BGBB

Kein übersetzter Preis

Der Preis darf die Preise für vergleichbares Land in der Gegend im Mittel der letzten fünf Jahre nicht um mehr als 5 Prozent übersteigen; die Kantone können diese Grenze auf höchstens 15 Prozent erhöhen.

Art. 63 Abs. 1 lit. b und 66 BGBB

Pacht und Vorkaufsrechte

Ist das Land verpachtet, tritt der Käufer in der Regel in den Pachtvertrag ein; Verwandte und Pächter können Vorkaufsrechte haben. Wir klären beides vor der Vermarktung.

Art. 14 und 15 LPG · Art. 42 und 47 BGBB

Heute und nach dem Umbau

Ein Bauernhaus, neu genutzt.

Liegt das Haus in der Bauzone, ist ein Umbau zu Wohnungen oft möglich. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln. Das klären wir, bevor ein Preis fällt.

Bauernhaus mit angebauter Scheune, HeuteBauernhaus mit angebauter Scheune, Nach dem Umbau
HeuteNach dem Umbau

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Zwei Wege

Verkaufen an uns oder über uns.

Diskreter Ankauf

Schnell und sicher.

Sie verkaufen direkt an uns: eigene Mittel, kein Finanzierungsvorbehalt und ein einziger Notartermin für Ihr Objekt in Ottenbach.

  • Übernahme im Ist-Zustand
  • Erbengemeinschaften willkommen
  • Angebot meist innert Tagen
Direktankauf →

Diskrete Vermittlung

Wir vermitteln leise.

An wenige geprüfte Käufer aus unserem Kreis: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, Off Market und ohne Inserat.

  • ein Partner für die Laufzeit
  • ein nachvollziehbarer Preis
  • Honorar erst bei Erfolg
Exklusivmandat →

Exklusivmandat

Ein Partner, ein Preis, kein Inserat.

«Wir prüfen Ihr Grundstück so genau, als müssten wir es selbst bezahlen. Danach sprechen wir still die wenigen Käufer an, für die es passt, und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notariat. Den Stand kennen Sie jederzeit.»

Der Ablauf

Vom Hof bis zum Notar.

Sie entscheiden an drei Stellen: beim Weg, bei jeder Besichtigung, beim Angebot. Alles andere ist unsere Arbeit.

  1. 01 · Zone und RechtOb Bauzone oder Landwirtschaftszone und ob ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt, bestimmt den Weg.
  2. 02 · Pacht und VorkaufsrechteLaufende Pachtverträge, Vorkaufsrechte von Verwandten und Pächtern und die Fristen dazu.
  3. 03 · RechnungIn der Bauzone zählen Zone und Umbau, ausserhalb die Regeln des bäuerlichen Bodenrechts.
  4. 04 · Passende KäuferNur Käufer, die erwerben dürfen und genau so ein Objekt suchen.
  5. 05 · Bewilligung und NotarFalls nötig zuerst die Erwerbsbewilligung, danach Beurkundung und Grundbucheintrag.

Ottenbach

Was Sie in Ottenbach wissen sollten.

Wer in Ottenbach einen Hof, ein Bauernhaus oder eine Scheune verkaufen möchte, sollte zuerst wissen, was rechtlich gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Welche Nutzung eines bestehenden Gebäudes zulässig ist, klären wir, bevor über einen Preis gesprochen wird. So wissen Sie, was ein Käufer mit Wohnhaus, Stall oder Scheune tun darf. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.

Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es betrifft die Käuferseite und damit den Kreis der Personen, die einen Hof oder Landwirtschaftsland erwerben können. Wir legen offen, was diese Regeln für Ihre Grundstücke bedeuten. Den Wert rechnen wir mit Grundlagen aus dem amtlichen Original: was auf dem Grundstück steht, in welcher Zone es liegt und was dort erlaubt ist. Das ist eine Rechnung, keine Schätzung. Jede Zahl, die wir Ihnen nennen, ist im amtlichen Original belegt.

Die Anlässe für einen Verkauf können verschieden sein. Wer erbt, findet Hinweise auf der Seite zur geerbten Liegenschaft in Ottenbach. Steht die Pensionierung an oder läuft eine Hypothek aus, hilft ein ruhiger Blick auf die Fakten, bevor Entscheidungen fallen. Auch bei einer Trennung kann es sinnvoll sein, zuerst zu klären, was rechtlich gilt. Wie sich Bauland und Landwirtschaftsland unterscheiden, erklärt die Seite zu Bauerwartungsland und Einzonung in Ottenbach.

Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Frage, was ausserhalb der Bauzone gebaut werden darf, hilft das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Zuständig für die Eintragung ist das Grundbuchamt Affoltern in Affoltern a/Albis.

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Wir prüfen, was auf Ihren Grundstücken steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und welche Regeln des bäuerlichen Bodenrechts greifen. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.

Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.

Häufige Fragen

Bauernhof verkaufen in Ottenbach: Ihre Fragen.

Wie viel Landwirtschaftszone gibt es in Ottenbach?

Die Landwirtschaftszone von Ottenbach umfasst 292 Hektar. Darin liegen rund 170 Grundstücke, davon rund 55 mit Gebäude. Die Bauzonen sind mit 67 Hektar erfasst. Für Bauten ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln (Art. 24 ff. RPG). Stand der Zonenangaben: 14. Oktober 2026.

Wie viele Gebäude stehen auf Grundstücken in der Landwirtschaftszone?

Von rund 170 Grundstücken in der Landwirtschaftszone tragen rund 55 ein Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl sagt nichts über den Zustand einzelner Bauten aus. Was ein Käufer damit tun darf, hängt von den Regeln ausserhalb der Bauzone ab (Art. 24 ff. RPG). Das klären wir im Gespräch vorab.

Wer darf meinen Bauernhof kaufen?

Gehört der Hof zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe oder liegt das Land ausserhalb der Bauzone, braucht der Käufer eine Bewilligung, die meist nur Selbstbewirtschaftern erteilt wird (Art. 61 und 63 BGBB). Ein Bauernhaus in der Bauzone, das nicht mehr dazugehört, kann jede Person kaufen. Wir klären, welcher Fall vorliegt.

Soll ich verkaufen oder warten?

Das hängt von Ihrem Zeitplan ab. Wer wartet, trägt das Risiko, dass nicht oder später eingezont wird. Wer verkauft, kann mit dem Käufer vereinbaren, dass ein Teil des Preises erst mit der Einzonung bezahlt wird. Wir rechnen beide Wege und sagen Ihnen offen, was wir empfehlen.

Kann ich nur das Wohnhaus verkaufen und das Land behalten?

Manchmal. Das Abtrennen von Teilen eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist grundsätzlich verboten und nur mit einer Bewilligung ausnahmsweise möglich (Art. 58 und 60 BGBB). Ob und wie das Wohnhaus mit Umschwung abgetrennt werden darf, hängt vom Einzelfall ab. Wir klären es mit der zuständigen Behörde, bevor ein Käufer davon erfährt.

Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?

Ja, solange die Erbengemeinschaft besteht, entscheiden die Erben gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ist eine Einigung nicht möglich, kann jede Person die Teilung verlangen, notfalls beim Gericht (Art. 604 ZGB). Oft hilft schon eine Zahl, der alle vertrauen. Wir rechnen sie für die ganze Gemeinschaft gleich.

Weiter im Kanton ZürichImmobilien in OttenbachGrundstück verkaufen im Kanton ZürichGrundstückgewinnsteuer im Kanton ZürichVerkaufen im Exklusivmandat

Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Blick über den See auf die Stadt Zürich

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