
Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Ein Elternhaus zu teilen ist mehr als eine Rechenaufgabe. Darum rechnen wir eine Zahl, der alle folgen können, und erklären sie so oft wie nötig, gemeinsam oder einzeln, vor Ort in Meilen oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, zu dem wir mit Fakten kommen. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Liegenschaft wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg, damit niemand auf Vermutungen angewiesen ist.
Danach entscheiden die Erben, welcher Weg passt. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Erbengemeinschaft: Liegenschaft verkaufen erklärt die Schritte im Überblick.