Bei einem Hof stellen sich zwei Fragen getrennt: Wer darf kaufen, und was darf auf dem Grundstück stehen oder entstehen? Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das bestimmt den Kreis der möglichen Käufer und damit den Weg des Verkaufs. Wir sagen Ihnen offen, was das für Ihren Hof bedeutet, bevor ein Preis fällt.
Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob ein Bauernhaus anders genutzt oder eine Scheune umgebaut werden darf, hängt von diesen Regeln ab. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wir prüfen den Einzelfall mit den amtlichen Unterlagen und belegen jede Zahl im Original.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder die Frage, wie es mit dem Betrieb weitergeht. Für Erbengemeinschaften finden Sie Hilfe auf der Seite Geerbte Liegenschaft in Meilen verkaufen. Wir übernehmen Liegenschaften auch im Ist-Zustand.
Im Kanton Zürich gelten für Höfe und Landwirtschaftsland zusätzlich die kantonalen Vorgaben. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wer ein Grundstück verkauft, sollte auch die steuerlichen Folgen kennen. Einen Überblick finden Sie auf der Seite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Meilen in Meilen; mit diesem Eintrag wird der Käufer Eigentümer.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nicht per E-Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was der Hof wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Mit dem Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).