Bei einem Bauernhof in Hagenbuch zählt zuerst, was rechtlich möglich ist. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom einzelnen Gebäude und von der Bewilligung ab. Wir sagen das offen, bevor ein Preis genannt wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich darauf aus, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Diese Punkte klären wir zu Beginn, damit später nichts überrascht. Gerechnet wird, nicht geschätzt: Jede Zahl hat einen Beleg im amtlichen Original.
Wer erbt, braucht Klarheit für die Erbengemeinschaft. Steht die Pensionierung an, geht es um die Zukunft des Betriebs und des Wohnhauses. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, den Hof neu zu bewerten. Ein Kauf wird erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbucheintrag. Zuständig ist das Grundbuchamt Elgg. Bei einer Erbschaft hilft die Seite Geerbte Liegenschaft verkaufen.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf einer Liegenschaft das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Die Grundlagen finden Sie auf der Kantonsseite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Fällt beim Verkauf ein Gewinn an, erklärt das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich, wie sie funktioniert. Wer bauliche Schritte plant, findet Hinweise auf der Seite zum Bauen im Kanton.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Was auf dem Grundstück steht, was die Zonenordnung zulässt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Diese erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Im Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Im Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Sie erhalten einen geschützten Zugang mit dem Stand des Verkaufs, den Unterlagen und der Freigabe jeder Besichtigung und jedes Angebots. Am Ende steht der Notartermin.