Zweigeschossige Wohnzone /50
rund 400 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 50 %
- Vollgeschosse
- 2
- Fassadenhöhe
- 8,1 mArt. 33
Grüningen · Kanton Zürich
Was darf ich in Grüningen bauen? Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Grüningen nach Bau- und Zonenordnung und zeigt, welche Masse amtlich gelten und wo keine Vorgabe besteht. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Grüningen und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Wie aus Grenzen, Abständen und Ziffern das Baufeld entsteht und daraus die Hauptnutzfläche, mit Szenarien und amtlichen Originalen, in Grüningen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
In Grüningen regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 65 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 1 bis 3 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Fassade zwischen 4,8 und 11,4 m.
In Grüningen kennt die Bau- und Zonenordnung Wohnzonen, Kernzonen, eine Weilerzone und eine Gewerbezone. Für die Weilerzone legt sie nur die Vollgeschosse amtlich fest.
In der Gewerbezone gilt die Baumassenziffer. Ausnützungsziffer und Vollgeschosse lässt die Ordnung dort ausdrücklich offen. Die Liste darunter zeigt für jede Zone, was amtlich festgelegt ist und wo keine Vorgabe besteht.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Grüningen
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Grüningen ist eben, mit unter 10 % Neigung.
Von Zürich aus gerechnet liegt Grüningen rund 20 km südöstlich, nahe bei Gossau, Oetwil am See und Bubikon.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Grüningen eine der kleineren Gemeinden des Bezirks Hinwil mit seinen 11 Gemeinden.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Grüningen etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
In Grüningen legt die Bau- und Zonenordnung für 7 Zonen amtlich Masse fest. Das betrifft 800 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Die Seite zeigt die Zonen mit ihren Massen und einen Musterschnitt. Daneben stehen die Kennzahlen zu Bauzonen und Bautätigkeit. Sie bilden die Ausgangslage der Gemeinde, keine Antwort für ein einzelnes Grundstück. Ob und wie sich Ihre Parzelle bebauen lässt, klärt die Prüfung im Einzelfall.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Grüningen hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
§ 256 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Grüningen im Profil
Beim Bauen in Grüningen beginnt alles mit den Bauzonen. Sie umfassen 73 Hektar und 860 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude zählt die Statistik mit 140; diese Zahl schliesst laufende Ersatzneubauten ein. Das Zonenbild reicht von Wohnzonen über Kernzonen und eine Weilerzone bis zu einer Gewerbezone. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 540 Quadratmeter. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 290 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 920 Quadratmeter.
Zur Bautätigkeit: In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden 30 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau waren es 50 (Stand 4. September 2026). Der Bestand umfasst 1'800 Wohnungen, und 130 Grundstücke tragen ein Mehrfamilienhaus. Bei 42 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026). Ebene Bauzonen-Grundstücke machen 69 Prozent aus, Hanglage 26 Prozent, steile Hanglage 5 Prozent. Grüningen liegt im Bezirk Hinwil, 20 Kilometer südöstlich von Zürich. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Grüningen hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Rechnen Sie selbst
Zulässige anrechenbare Geschossfläche = Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer. Rein rechnerisch ist der Teil davon, der heute nicht gebaut ist, die Reserve.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Grüningen.
Grüningen
Was sich in Grüningen bauen lässt, bestimmen die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und das kantonale Recht. Jede Zone legt fest, welche Masse gelten. Die Ausnützungsziffer setzt die anrechenbare Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche, wie die Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel zeigt. Die Baumassenziffer misst dagegen das Bauvolumen im Verhältnis zur Grundstücksfläche. In Grüningen gilt sie für die Gewerbezone; dort macht die Ordnung keine Vorgabe zu Ausnützungsziffer und Vollgeschossen.
Zur Zone können weitere Einschränkungen kommen. Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB); wir lesen sie vor jeder Planung mit.
Das gilt auch, wenn eine Hypothek ausläuft oder neu geordnet wird. Unsere Prüfung ist eine Grundlage für Ihre Entscheidung. Sie ersetzt keine Baubewilligung.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Die Grundlagen für den ganzen Kanton erklärt die Seite Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht ein Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Davor können Sie die Grundstückprüfung nutzen, kostenlos und vertraulich. Dann rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, wie unsere Methode zur Prüfung eines Grundstücks zeigt.
Wollen Sie verkaufen, gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Bei Land gegen Wohnung wird die Wohnung im Neubau vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang zu Stand, Unterlagen und jeder Freigabe.
Häufige Fragen
Für 800 Grundstücke legt die Bau- und Zonenordnung in 7 Zonen amtlich Masse fest (Stand 14. Oktober 2026). Die Bauzonen insgesamt umfassen 860 Grundstücke. Welche Masse für Ihre Parzelle gelten, hängt von ihrer Zone ab. Das klären wir im Gespräch anhand der amtlichen Unterlagen.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden 30 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau waren es 50 (Stand 4. September 2026). Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude zählt die Statistik mit 140; diese Zahl schliesst laufende Ersatzneubauten ein. Die Zahlen beschreiben die Gemeinde, nicht ein einzelnes Grundstück.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
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