Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und Nebengebäude ebenso wie das Wohnhaus. Ob eine Umnutzung möglich ist, klären wir vor dem Preisgespräch, weil davon abhängt, wer als Käufer in Frage kommt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es beeinflusst, an wen und unter welchen Bedingungen verkauft werden kann. Wir sagen offen, was gilt, und stützen jede Aussage auf das amtliche Original.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder die Frage, wer den Betrieb weiterführt. Wer erbt, findet Hinweise unter Geerbte Liegenschaft in Dättlikon verkaufen. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage in Ruhe zu ordnen. Ein Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Umnutzungen ausserhalb der Bauzone die Regeln des Bundes und das kantonale Recht. Massgebend sind zudem die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Ein Überblick zum Verkauf steht auf der Kantonsseite zum Verkauf im Kanton Zürich. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur in Winterthur. Wer einen Gewinn erzielt, findet Hinweise zur Steuer unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Zuerst rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was rechtlich gilt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie es vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach wählen Sie. Im Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Sie erhalten einen geschützten Zugang und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei. Am Ende steht der Notartermin.