Bei einem Hof entscheidet zuerst die Lage der Parzellen. Liegen sie in der Landwirtschaftszone, gelten ausserhalb der Bauzone enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune oder ein Ökonomiegebäude anders genutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Hinzu kommt das bäuerliche Bodenrecht. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt es beim Erwerb (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich darauf aus, wer kaufen darf und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Wir sprechen diese Punkte offen an, bevor ein Preis genannt wird. Der Wert ergibt sich aus dem, was rechtlich möglich ist, und nicht aus einer Schätzung.
Die Anlässe sind verschieden. Steht die Pensionierung an und folgt niemand im Betrieb, stellt sich die Frage nach dem Hof neu. Für Erbengemeinschaften finden Sie mehr unter geerbte Liegenschaft verkaufen. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf von Grundstücken kantonale Regeln, die Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich finden. Zuständig für die Eintragung ist das Grundbuchamt Schlieren in Schlieren. Wer Land oder Gebäude mit Gewinn verkauft, findet Hinweise zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Welche Regeln im Einzelfall greifen, klären wir im Gespräch.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht die Beurkundung beim Notar. Über den geschützten Zugang geben Sie jede Besichtigung und jedes Angebot frei.