Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus oder eine Scheune lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres zu Wohnraum umbauen. Was erlaubt ist, klären wir vor jedem Preisgespräch und halten es mit Belegen aus dem amtlichen Original fest.
Dazu kommt das bäuerliche Bodenrecht. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es beeinflusst, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder die Frage, wie es ohne Nachfolger weitergeht. Bei einer Erbengemeinschaft hilft die Seite zur geerbten Liegenschaft in Andelfingen. Gerechnet wird, nicht geschätzt: Gebäude, Zone und Rechtslage ergeben das Bild.
Im Kanton Zürich sind für Bauten und Zonen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend. Wie ein Verkauf rechtlich und steuerlich einzuordnen ist, zeigt die Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zuständig für den Eintrag im Grundbuch ist das Grundbuchamt Andelfingen. Eigentümer wird der Käufer erst mit diesem Eintrag.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich; wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos.
Danach rechnen wir: was steht auf dem Land, was erlaubt die Zone, was gilt nach Bodenrecht. Sie wählen zwischen zwei Wegen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).