Bei einem Hof gilt zuerst die Frage, was ausserhalb der Bauzone erlaubt ist. Für Bauten und Umnutzungen gelten dort enge Regeln (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres wie ein Wohnhaus in der Bauzone umbauen oder erweitern. Was eine Scheune künftig sein darf, klären wir vor jedem Gespräch über Zahlen.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt, und damit auch, wie ein Verkauf aufgebaut wird. Liegt ein Teil Ihres Landes in der Bauzone, prüfen wir diesen Teil getrennt. Bei Bauland hilft die Seite Grundstück und Bauland verkaufen in Weiningen.
Anlässe für einen Verkauf sind unterschiedlich. Steht die Pensionierung an oder fehlt eine Nachfolge, geht es um einen geordneten Abschluss. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht und was zulässig ist, und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was auf einem Grundstück möglich ist. Für den Hof kommen die Regeln ausserhalb der Bauzone dazu. Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer einen Gewinn erzielt, findet Grundlagen unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit dem Check der Bebaubarkeit sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan. Danach prüfen wir Zone, Gebäude und Rechtslage.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Höngg-Zürich.