Bei einem Hof in Niederhasli entscheidet zuerst die Zone über die Möglichkeiten. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Eine Scheune lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres umnutzen, und ein Bauernhaus nicht beliebig erweitern. Massgebend sind das übergeordnete Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Das gehört in jedes Gespräch, bevor ein Preis genannt wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Wir sagen offen, was das im Einzelfall bedeutet, und rechnen mit Belegen aus dem amtlichen Original.
Der Anlass kann verschieden sein. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Wer einen Hof erbt, kann ihn auch als Erbengemeinschaft im Ist-Zustand übergeben. Eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek kann ebenfalls den Verkauf auslösen. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Niederglatt.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Das kann für Nachbarn eines Hofs ebenso wichtig sein wie für die Eigentümerschaft. Wer verkauft, sollte auch die Steuerfolgen kennen. Eine Übersicht bietet die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Besteuerung des Gewinns lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Zuerst rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Über einen eigenen Zugang sehen Sie den Stand und geben jede Besichtigung frei. Am Ende steht der Notartermin.