Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone, dann die Person des Käufers. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob ein Bauernhaus anders genutzt werden darf, ist deshalb keine Nebenfrage, sondern bestimmt, was der Hof wert ist. Wir prüfen das im amtlichen Original, bevor wir über Zahlen sprechen.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es regelt, wer kaufen kann und unter welchen Bedingungen. Das schränkt den Kreis möglicher Käufer ein und gehört in jede Planung. Auch der Grundstückkauf selbst folgt festen Regeln: Er ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, fragt sich, wer den Betrieb weiterführt. Läuft eine Hypothek aus, ordnet man die Finanzierung neu. In jedem Fall legen wir offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Bei einer Erbengemeinschaft übernehmen wir den Hof auch im Ist-Zustand.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf von Land das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Was gebaut werden darf, erklärt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Andelfingen in Andelfingen. Weitere Themen zur Gemeinde führt Sie die Seite Immobilien in Kleinandelfingen.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Über die Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit einem Ansprechpartner; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Über einen geschützten Zugang geben Sie jede Besichtigung und jedes Angebot frei. Am Ende steht die Beurkundung beim Notar.