Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ökonomiegebäude und das Bauernhaus selbst. Was heute steht, ist nicht automatisch das, was ein Käufer später daraus machen darf. Deshalb prüfen wir vor jedem Gespräch über einen Preis, welche Nutzung die Bau- und Zonenordnung zulässt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt, wer als Käufer überhaupt in Frage kommt. Das grenzt den Kreis ein und gehört darum an den Anfang jeder Überlegung. Ob ein Grundstück unter diese Regeln fällt, ergibt sich aus den amtlichen Unterlagen und nicht aus dem Eindruck vor Ort.
Anlässe für einen Verkauf sind unterschiedlich. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Wir erklären offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Gerechnet wird mit belegten Angaben, nicht mit Annahmen. Der Kauf wird erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick über den Verkauf im Kanton finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Wer wissen will, was auf einem Grundstück gebaut werden darf, liest das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Für landwirtschaftliche Grundstücke bleibt zusätzlich das bäuerliche Bodenrecht zu beachten.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nicht mit einer Preisangabe aus der Ferne. Gemeinsam klären wir, was auf dem Grundstück steht, in welcher Zone es liegt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht der Notartermin. Über den geschützten Zugang sehen Sie den Stand und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei.