Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen; verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB).
Wer erbt, kann vor zwei Möglichkeiten stehen: Eine Person übernimmt die Liegenschaft und zahlt die übrigen Erben aus, oder die Erbengemeinschaft verkauft gemeinsam. Für beide Möglichkeiten braucht es eine Grundlage, die alle teilen. Entscheidend ist, dass alle Erben dieselben Zahlen und denselben Rechenweg sehen. Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Wie diese Steuer gerechnet wird, zeigt die Seite Grundstückgewinnsteuer berechnen.
Was ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus in Dietikon wert ist, hängt vom Gebäude, vom Grundstück und davon ab, was die Bau- und Zonenordnung zulässt. Die Gemeinde kennt Wohnzonen, Zentrums- und Kernzonen, eine Wohn- und Gewerbezone sowie eine Industriezone. Für die Wohnzonen legt sie amtlich Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe fest. Bei der Industriezone gilt eine Baumassenziffer, eine Ausnützungsziffer gibt es dort ausdrücklich nicht. Wir rechnen diese Grundlagen, bevor wir über einen Preis sprechen, und legen jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original vor. Steht neben der Erbschaft auch eine Pensionierung an oder läuft eine Hypothek aus, beziehen wir das in das Gespräch ein.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Eine Übersicht bietet die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich, Einzelheiten zur Steuer das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.