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Boppelsen · Kanton Zürich

Was darf ich in Boppelsen bauen?

Boppelsen kennt 6 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Yaacoubi Immobilien AG prüft in Boppelsen die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung und legt die Rechnung offen. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung; eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.

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Parzelle mit Haus und Garten von oben, HeuteParzelle mit Haus und Garten von oben, Neu möglich
HeuteNeu möglich
IllustrationWas darf ich bauen · kein angebotenes Objekt
6Bauzonen mit amtlichen oder belegten Massen
33 haBauzonen
430Bauzonen-Grundstücke
1'439Einwohner · 2025

Kostenlose Grundstückprüfung

Was darf auf Ihrem Grundstück gebaut werden?

Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Boppelsen und besprechen es persönlich.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

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Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

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Film · gut 100 Sekunden

Linie für Linie. Vom Grundstück zur Fläche.

Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Boppelsen wie im ganzen Kanton Zürich.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Bau- und Zonenordnung

Die Zonen von Boppelsen.

Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Boppelsen vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 20 % und 50 %.

Erlaubt sind in den Wohnzonen 1 bis 2 Vollgeschosse.

Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Gebäude in den Wohnzonen zwischen 4,8 und 8,1 m fest.

Die Bau- und Zonenordnung von Boppelsen kennt Wohnzonen mit unterschiedlicher Geschosszahl, eine Wohn- und Gewerbezone sowie zwei Kernzonen. Für die Wohnzonen und die Wohn- und Gewerbezone legt sie Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- oder Fassadenhöhe amtlich fest.

In der einen Kernzone gilt eine Vorgabe zu Vollgeschossen sowie zur Gebäude- oder Fassadenhöhe; zur Ausnützungsziffer macht sie dort ausdrücklich keine Vorgabe. In der anderen Kernzone ist auch die Ausnützung festgelegt. Die einzelnen Masse zeigt die Liste darunter.

Wohnzonen

W2/30

Wohnzone, 2 Geschosse 30%

rund 95 Grundstücke
Ausnützungsziffer
30 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
8,1 m
W2/45

Wohnzone 2/45

rund 90 Grundstücke
Ausnützungsziffer
45 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
8,1 m
W1

Wohnzone, 1 Geschoss

rund 55 Grundstücke
Ausnützungsziffer
20 %
Vollgeschosse
1
Gebäudehöhe
4,8 m

Wohnzonen mit Gewerbe

WG2

Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, 2 Geschosse

rund 50 Grundstücke
Ausnützungsziffer
50 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
8,1 m

Kern- und Zentrumszonen

K1

Kernzone I

rund 80 Grundstücke
Ausnützungsziffer
keine Vorgabe
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
8,1 m
K2

Kernzone II

rund 55 Grundstücke
Ausnützungsziffer
60 %
Vollgeschosse
2
Gebäudehöhe
8,1 m

Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.

Ausgangslage in Boppelsen

Was darf ich bauen in Boppelsen.

Am Hang liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke: Das bringt Aussicht und Terrassen, aber auch Mehrkosten beim Bauen.

Von Zürich aus gerechnet liegt Boppelsen rund 14 km nordwestlich, nahe bei Otelfingen, Dänikon und Regensberg.

Gemessen an der Einwohnerzahl ist Boppelsen eine der kleineren Gemeinden des Bezirks Dielsdorf mit seinen 22 Gemeinden.

Ohne Gebäude ist in Boppelsen etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.

In Boppelsen gelten 6 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie betreffen rund 430 Grundstücke. Insgesamt liegen rund 430 Grundstücke in den Bauzonen auf 33 Hektar. Bei 60 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus, und die Gemeinde zählt rund 640 Wohnungen im Bestand. Die Zonenangaben haben den Stand 13. Oktober 2026.

Boppelsen · Kanton ZürichWas darf ich bauen
Bauzonen-Grundstücke430hergeleitetgerundet, Stand 13. Oktober 2026
Fläche der Bauzonen33 hahergeleitetaus den amtlichen Plänen, Stand 13. Oktober 2026
Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude65hergeleitetgerundet, zählt auch laufende Ersatzneubauten, Stand 4. September 2026
Grundstücksgrösse in der Bauzone, Mitte500 m²hergeleitetMedian, gerundet, aus den amtlichen Plänen, Stand 13. Oktober 2026
GrundbuchamtNotariat und Grundbuchamt DielsdorfamtlichSitz in Dielsdorf
  • amtlichamtliche Statistik und amtliche Register, unverändert, mit Stichtag
  • hergeleitetvon uns aus amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt, gerundet, nur Gruppen ab 20 Grundstücken

Die Masse, kurz erklärt

Die wichtigsten Masse, kurz erklärt.

Boppelsen wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.

Ausnützungsziffer

Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².

§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung

Baumassenziffer

Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.

§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung

Gebäudehöhe und Firsthöhe

Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.

§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung

Grenzabstand

Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.

§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung

Boppelsen im Profil

Was Boppelsen ausmacht.

Boppelsen liegt im Bezirk Dielsdorf, nordwestlich von Zürich aus, in einer Distanz von 14 Kilometern zur Stadt. Zur Gemeinde gehört eine einzige Ortschaft, Boppelsen selbst. Wer wissen will, was er in Boppelsen bauen darf, beginnt bei der Bau- und Zonenordnung und beim Zonenplan Boppelsen. Die amtliche Statistik zählt zum Stand 2025 1'439 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Vergleich von 2020 bis 2025 veränderte sich die Bevölkerung um -2,2 Prozent.

Auf 33 Hektar Bauzonen liegen rund 430 Grundstücke. Davon tragen rund 65 kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. In der Grösse unterscheiden sich die Grundstücke: Ein Viertel ist kleiner als 270 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 960 Quadratmeter, der Median liegt bei 500 Quadratmetern. Dazu kommt die Topografie: 53 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen am Hang, 26 Prozent an steilem Hang und 21 Prozent sind eben. Für Schnitt und Zugang rechnen wir die Hanglage im Einzelfall mit. Bei 60 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Im Bestand zählt die Gemeinde rund 640 Wohnungen. Weitere Themen der Gemeinde führt die Übersicht zu Immobilien in Boppelsen zusammen.

Höhen und Abstände im Schnitt

So hoch darf in Boppelsen gebaut werden.

Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.

MUSTERGRUNDSTÜCK · W1GrenzeGrenze1 VollgeschossGebäudehöhe4,8 mAbstandAbstand0510 m
Schnitt · W1Mustergrundstück, schematischgleicher Massstab
Wohnzone, 1 GeschossAusnützungsziffer 20 % · Vollgeschosse 1 · Gebäudehöhe 4,8 m
MUSTERGRUNDSTÜCK · W2/30GrenzeGrenze2 VollgeschosseGebäudehöhe8,1 mAbstandAbstand0510 m
Schnitt · W2/30Mustergrundstück, schematischgleicher Massstab
Wohnzone, 2 Geschosse 30%Ausnützungsziffer 30 % · Vollgeschosse 2 · Gebäudehöhe 8,1 m

Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.

Ein Grundstück · drei Möglichkeiten

Wie viel Haus passt darauf?

Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Boppelsen hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.

Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.

Stadtgrundstück zwischen Nachbarhäusern, zwei GeschosseStadtgrundstück zwischen Nachbarhäusern, vier GeschosseStadtgrundstück zwischen Nachbarhäusern, sechs Geschosse

Vom Grundstück zum Baufeld

Erst das Baufeld, dann das Projekt.

Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.

ABCDEF12345STRASSEBaulinie 6,00 5,00 5,00 5,00BESTANDNEUBAU · 4 VG + ATTIKA 23,0034,00 m 24,00 m 850 m²BaufeldBestandNeubauBaulinieN0510 m
Situation 1:500Musterbeispiel · fiktive Parzelle

Das Verfahren

Vom Projekt zur Bewilligung.

Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).

  1. 01 · VorentscheidGrundsatzfragen, etwa zur Zone oder zur Höhe, klärt ein Vorentscheid vorab und verbindlich (§§ 323 und 324 PBG).
  2. 02 · Baugesuch und ProfileDas Gesuch geht mit allen Unterlagen an die Baubehörde; wo es sich darstellen lässt, wird das Vorhaben ausgesteckt (§ 311 PBG).
  3. 03 · AuflageDie Gemeinde macht das Vorhaben bekannt, die Unterlagen liegen 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG).
  4. 04 · EntscheidInnert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten innert vier Monaten (§ 319 PBG).
  5. 05 · BaubeginnWird nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen, erlischt die Bewilligung (§ 322 PBG).

Rechnen Sie selbst

Die Reserve als Richtwert.

Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.

Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Boppelsen.

Rechenbeispielnur in Ihrem Browser
Zulässige anrechenbare Geschossflächekeine
Reserve, rechnerischkeine
Heute genutztkeine
Einordnungkeine
Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht

Boppelsen

Was Sie in Boppelsen wissen sollten.

Was auf einem Grundstück zulässig ist, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten, etwa Ausnützung, Vollgeschosse und Gebäude- oder Fassadenhöhe. Dazu kommen Grenzabstände und weitere Vorschriften. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wie viel Sie bauen dürfen und wie gross ein Gebäude werden darf, ergibt sich erst aus der Rechnung für das einzelne Grundstück.

Auch Rechte Dritter prägen den Spielraum. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Liegt ein Grundstück am Gewässer, ist im Gewässerraum nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG).

Wer erbt, will wissen, was das Grundstück hergibt. Steht die Pensionierung an oder wird das Haus zu gross, hilft die Frage nach der Bebaubarkeit bei der Entscheidung. Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Ein Beispiel für die Rechnung finden Sie bei der Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel.

Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was gebaut werden darf. Allgemeine Hinweise finden Sie im Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Für den Verkauf zuständig ist das Grundbuchamt Dielsdorf in Dielsdorf. Weiteres zum Verkauf bietet die Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf in Zürich.

Am Anfang steht das Gespräch. Sie nennen uns das Grundstück, wir kommen mit Fakten und nicht per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.

Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt; jede Zahl hat einen Beleg im amtlichen Original. Erst dann sprechen wir über einen Preis. Sie wählen zwischen Direktankauf ohne Finanzierungsvorbehalt und stillem Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg. Bei beiden führt ein Ansprechpartner Sie bis zur Beurkundung beim Notar.

Häufige Fragen

Was darf ich bauen in Boppelsen: Ihre Fragen.

Wie viele Grundstücke in Boppelsen liegen in Zonen mit festgelegten Massen?

Rund 430 Grundstücke liegen in Zonen, für die die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich festlegt. Das sind 6 Zonen. Insgesamt zählt die Gemeinde rund 430 Grundstücke in den Bauzonen, Stand der Zonenangaben 13. Oktober 2026. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, hängt von dessen Zone ab.

Wie gross sind die Grundstücke in den Bauzonen von Boppelsen?

Der Median der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 500 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 270 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 960 Quadratmeter. Die Grösse allein sagt nicht, was gebaut werden darf: Das ergibt sich aus Zone, Massen und Abständen. Wir rechnen es für Ihr Grundstück nach.

Was ist der Unterschied zwischen Ausnützungs- und Baumassenziffer?

Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.

Zählt das Dachgeschoss zur Ausnützung?

Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.

Was heisst «keine Vorgabe» in der Zonenliste?

Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.

Kaufen Sie Grundstücke in Boppelsen auch direkt?

Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.

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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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