Wohnzone, 2 Geschosse 30%
rund 95 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 30 %
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 8,1 m
Boppelsen · Kanton Zürich
Boppelsen kennt 6 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Yaacoubi Immobilien AG prüft in Boppelsen die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung und legt die Rechnung offen. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung; eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
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Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Boppelsen und besprechen es persönlich.
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Boppelsen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Boppelsen vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 20 % und 50 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 1 bis 2 Vollgeschosse.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Gebäude in den Wohnzonen zwischen 4,8 und 8,1 m fest.
Die Bau- und Zonenordnung von Boppelsen kennt Wohnzonen mit unterschiedlicher Geschosszahl, eine Wohn- und Gewerbezone sowie zwei Kernzonen. Für die Wohnzonen und die Wohn- und Gewerbezone legt sie Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- oder Fassadenhöhe amtlich fest.
In der einen Kernzone gilt eine Vorgabe zu Vollgeschossen sowie zur Gebäude- oder Fassadenhöhe; zur Ausnützungsziffer macht sie dort ausdrücklich keine Vorgabe. In der anderen Kernzone ist auch die Ausnützung festgelegt. Die einzelnen Masse zeigt die Liste darunter.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Boppelsen
Am Hang liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke: Das bringt Aussicht und Terrassen, aber auch Mehrkosten beim Bauen.
Von Zürich aus gerechnet liegt Boppelsen rund 14 km nordwestlich, nahe bei Otelfingen, Dänikon und Regensberg.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Boppelsen eine der kleineren Gemeinden des Bezirks Dielsdorf mit seinen 22 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Boppelsen etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Boppelsen gelten 6 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie betreffen rund 430 Grundstücke. Insgesamt liegen rund 430 Grundstücke in den Bauzonen auf 33 Hektar. Bei 60 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus, und die Gemeinde zählt rund 640 Wohnungen im Bestand. Die Zonenangaben haben den Stand 13. Oktober 2026.
Die Masse, kurz erklärt
Boppelsen wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung
Boppelsen im Profil
Boppelsen liegt im Bezirk Dielsdorf, nordwestlich von Zürich aus, in einer Distanz von 14 Kilometern zur Stadt. Zur Gemeinde gehört eine einzige Ortschaft, Boppelsen selbst. Wer wissen will, was er in Boppelsen bauen darf, beginnt bei der Bau- und Zonenordnung und beim Zonenplan Boppelsen. Die amtliche Statistik zählt zum Stand 2025 1'439 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Vergleich von 2020 bis 2025 veränderte sich die Bevölkerung um -2,2 Prozent.
Auf 33 Hektar Bauzonen liegen rund 430 Grundstücke. Davon tragen rund 65 kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. In der Grösse unterscheiden sich die Grundstücke: Ein Viertel ist kleiner als 270 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 960 Quadratmeter, der Median liegt bei 500 Quadratmetern. Dazu kommt die Topografie: 53 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen am Hang, 26 Prozent an steilem Hang und 21 Prozent sind eben. Für Schnitt und Zugang rechnen wir die Hanglage im Einzelfall mit. Bei 60 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Im Bestand zählt die Gemeinde rund 640 Wohnungen. Weitere Themen der Gemeinde führt die Übersicht zu Immobilien in Boppelsen zusammen.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Boppelsen hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Boppelsen.
Boppelsen
Was auf einem Grundstück zulässig ist, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten, etwa Ausnützung, Vollgeschosse und Gebäude- oder Fassadenhöhe. Dazu kommen Grenzabstände und weitere Vorschriften. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wie viel Sie bauen dürfen und wie gross ein Gebäude werden darf, ergibt sich erst aus der Rechnung für das einzelne Grundstück.
Auch Rechte Dritter prägen den Spielraum. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Liegt ein Grundstück am Gewässer, ist im Gewässerraum nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG).
Wer erbt, will wissen, was das Grundstück hergibt. Steht die Pensionierung an oder wird das Haus zu gross, hilft die Frage nach der Bebaubarkeit bei der Entscheidung. Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Ein Beispiel für die Rechnung finden Sie bei der Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel.
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was gebaut werden darf. Allgemeine Hinweise finden Sie im Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Für den Verkauf zuständig ist das Grundbuchamt Dielsdorf in Dielsdorf. Weiteres zum Verkauf bietet die Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf in Zürich.
Am Anfang steht das Gespräch. Sie nennen uns das Grundstück, wir kommen mit Fakten und nicht per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt; jede Zahl hat einen Beleg im amtlichen Original. Erst dann sprechen wir über einen Preis. Sie wählen zwischen Direktankauf ohne Finanzierungsvorbehalt und stillem Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg. Bei beiden führt ein Ansprechpartner Sie bis zur Beurkundung beim Notar.
Häufige Fragen
Rund 430 Grundstücke liegen in Zonen, für die die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich festlegt. Das sind 6 Zonen. Insgesamt zählt die Gemeinde rund 430 Grundstücke in den Bauzonen, Stand der Zonenangaben 13. Oktober 2026. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, hängt von dessen Zone ab.
Der Median der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 500 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 270 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 960 Quadratmeter. Die Grösse allein sagt nicht, was gebaut werden darf: Das ergibt sich aus Zone, Massen und Abständen. Wir rechnen es für Ihr Grundstück nach.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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