Wohnzone 1 Geschoss
rund 75 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 25 %
- Vollgeschosse
- 1
- Gebäudehöhe
- 4,8 m
Weiach · Kanton Zürich
Weiach liegt im Bezirk Dielsdorf. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Weiach nach Bau- und Zonenordnung: Zone, amtlich festgelegte Masse und offene Punkte. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Weiach und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Weiach wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Weiach vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 50 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 1 bis 2 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 4,8 und 8,1 m.
In Weiach kommen Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone und eine Kernzone vor. In den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung die Ausnützungsziffer, die Vollgeschosse und die Gebäude- oder Fassadenhöhe amtlich fest. Dasselbe gilt für die Zone mit Gewerbeerleichterung.
In der Kernzone sind die Vollgeschosse und die Höhe festgelegt. Für die Ausnützungsziffer, die Baumassenziffer und die Überbauungsziffer macht die Ordnung dort ausdrücklich keine Vorgabe. Die Zonenliste darunter zeigt die Masse je Zone.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Weiach
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
Weiach liegt rund 21 km nördlich von Zürich, in der Nähe von Stadel, Bachs und Glattfelden.
Nach Einwohnern ist Weiach eine Gemeinde mittlerer Grösse im Bezirk Dielsdorf, der 22 Gemeinden zählt.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Weiach etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
Die Bau- und Zonenordnung von Weiach kennt 5 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. In diesen Zonen liegen rund 410 Grundstücke. Insgesamt gibt es in den Bauzonen rund 430 Grundstücke. Die Zonenangaben haben den Stand 13. Oktober 2026. Auf dieser Grundlage zeigt die Seite, welche Masse für welche Zone gelten und wo die Ordnung keine Vorgabe macht.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Weiach im Profil
Weiach liegt im Bezirk Dielsdorf, nördlich von Zürich aus, rund 21 Kilometer von der Stadt entfernt. Die Gemeinde besteht aus der einen Ortschaft Weiach. Per 2025 zählt die amtliche Statistik 2'133 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +7,2 Prozent. Die Wohnungen im Bestand belaufen sich auf rund 1'000, und auf rund 65 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus.
Für die Frage, was in Weiach gebaut werden darf, zählt zuerst die Bauzone. Sie umfasst 52 Hektar mit rund 430 Grundstücken. Davon tragen rund 75 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Hälfte der Grundstücke ist kleiner als 670 Quadratmeter. Auf 33 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960, und das kann bei einem Ersatzneubau oder einem Umbau eine Rolle spielen. Die ÖV-Güteklasse ist überwiegend D; sie beschreibt die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Auch die Hanglage kann beim Bauen ins Gewicht fallen, ihre Anteile zeigt die Seite. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite Immobilien in Weiach. Wer eine Verdichtung prüft, findet Hinweise unter Ersatzneubau und Verdichtung in Weiach.
Die Masse, kurz erklärt
Weiach wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Weiach zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Weiach.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Weiach
Was Sie auf einem Grundstück bauen dürfen, hängt von der Zone ab, in der es liegt. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, wie dicht und wie hoch gebaut werden darf. Typische Grössen sind die Ausnützungsziffer, die Zahl der Vollgeschosse und die Gebäude- oder Fassadenhöhe. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Nicht jede Zone legt alles fest. Wo die Ordnung ausdrücklich keine Vorgabe macht, heisst das: Für dieses Mass gibt es keine Zahl. Das ist keine Freigabe, denn andere Bestimmungen können trotzdem begrenzen. Auch die Lärm-Empfindlichkeitsstufe gehört zur Zone (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Niederglatt.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht und was die Zone erlaubt. Ergänzend hilft die Seite zum Berechnen der Ausnützungsziffer.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Mehr dazu auf der Seite Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht Ihre Adresse. In der Grundstückprüfung erscheint das Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach führen wir das persönliche Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nicht per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir rechnen, bevor über einen Preis gesprochen wird: was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung, was ist es wert. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Wollen Sie verkaufen, gibt es zwei Wege: den Direktankauf ohne Finanzierungsvorbehalt oder das Exklusivmandat, still und ohne Inserat. Details finden Sie unter Methode: so prüfen wir ein Grundstück.
Häufige Fragen
Die Bau- und Zonenordnung von Weiach kennt 5 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. In ihnen liegen rund 410 Grundstücke, von rund 430 Grundstücken in den Bauzonen insgesamt. Stand der Zonenangaben ist 13. Oktober 2026. Für Ihr Grundstück zählt die Zone, in der es liegt, und die Masse dieser Zone.
Die Hälfte der Bauzonen-Grundstücke ist kleiner als 670 Quadratmeter. Ein Viertel misst weniger als 460, ein Viertel mehr als 1'110 Quadratmeter. Eben liegen 40 Prozent, in Hanglage 51 Prozent und in steiler Hanglage 9 Prozent. Die Grösse und das Gelände beeinflussen, wie sich ein Bauvorhaben auf einem Grundstück umsetzen lässt.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.