Bei einem Hof in Weiach kommt es zuerst darauf an, was das Gesetz zulässt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt oder ein Wohnhaus erweitert werden darf, entscheidet sich deshalb nicht am Wunsch des Käufers, sondern an der Rechtslage. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es kann bestimmen, wer als Käufer in Frage kommt. Darum klären wir früh, ob Ihr Land darunter fällt und welcher Käuferkreis daraus folgt. Liegt ein Teil der Parzelle in der Bauzone, ist das ein eigener Fall, den wir getrennt rechnen.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder die Frage, wer den Betrieb weiterführt. Bei einer Erbengemeinschaft unterstützt Sie die Seite zur geerbten Liegenschaft in Weiach. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Im Kanton Zürich gelten für Höfe und Landwirtschaftsland das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, dazu die Bundesregeln aus dem Raumplanungsrecht und dem bäuerlichen Bodenrecht. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Niederglatt. Wer einen Verkauf plant, kann auch den Mehrwertausgleich im Kanton Zürich prüfen.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, in welcher Zone liegt es, was ist dort amtlich festgelegt? Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach wählen Sie. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Zum Schluss folgen die Beurkundung beim Notar und der Eintrag im Grundbuch.