Bei einem Hof in Seegräben entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt oder ein Bauernhaus ausgebaut werden darf, ist deshalb eine Frage des Einzelfalls und gehört vor jeden Preis auf den Tisch. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Was ein Hof wert ist, hängt darum weniger von der Fläche allein ab als davon, was auf dem Grundstück steht und was dort rechtlich zulässig ist.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt, und prägt damit den möglichen Kreis. Das gilt für Landwirtschaftsland ebenso wie für einen ganzen Betrieb. Wir klären diese Punkte vorab, damit Sie nicht mit falschen Erwartungen in Verhandlungen gehen. Jede Zahl, die wir Ihnen nennen, belegen wir mit dem amtlichen Original.
Der Anlass für einen Verkauf kann sehr verschieden sein. Wer einen Hof erbt, muss sich mit den übrigen Erben über den weiteren Weg einigen. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage, ob der Betrieb weitergeführt, verpachtet oder verkauft werden soll. Auch eine Hypothek, die ausläuft, kann Anlass für eine Neuordnung sein. In jeder dieser Lagen klären wir zuerst, was gilt, und sprechen erst danach über einen Preis. Auch ein Bauernhaus im Dorf kann ein Thema sein; vergleichen Sie dazu Haus verkaufen in Seegräben.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten ausserhalb der Bauzone dieselben bundesrechtlichen Grundsätze wie überall in der Schweiz. Ergänzend zählen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Grundstücke in Seegräben ist das Grundbuchamt Wetzikon zuständig. Einen Überblick über Verkauf und Vorgehen im Kanton finden Sie auf der Kantonsseite zum Verkauf von Liegenschaften im Kanton Zürich. Wer wissen möchte, was am Ort gebaut werden darf, liest was im Kanton Zürich gebaut werden darf.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Was auf dem Grundstück steht, in welcher Zone es liegt und welche Regeln für Bauten und Erwerb gelten. Jede Zahl belegen wir mit dem amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach wählen Sie. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Der Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.