Bei einem Hof in Neerach entscheidet zuerst die Zone. Ein Bauernhaus oder eine Scheune in der Landwirtschaftszone liegt ausserhalb der Bauzone. Dort gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt werden kann, lässt sich deshalb nie pauschal sagen. Es hängt vom einzelnen Gebäude und von der Bewilligung ab.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, an wen verkauft werden kann und unter welchen Voraussetzungen. Wir klären dies, bevor wir über einen Preis sprechen. So wissen Sie von Anfang an, welche Käufer überhaupt in Frage kommen und was zu beachten ist.
Der Wert eines Hofs ergibt sich aus dem, was Gebäude und Land rechtlich zulassen. Wir rechnen ihn mit Belegen aus dem amtlichen Original und geben keine Schätzung ab. Wer einen Hof verkaufen möchte, etwa nach einer Erbschaft oder zum Ruhestand, findet zusätzliche Hinweise unter Geerbte Liegenschaft in Neerach verkaufen. Der Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf von Grundstücken das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Neerach ist das Grundbuchamt Niederglatt zuständig. Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Einen Überblick über den Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Es ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten, nie mit einer Standardmail. Zuvor prüfen wir, was auf dem Grundstück steht, in welcher Zone es liegt und was dort amtlich gilt. Den ersten Blick auf Ihre Parzelle gibt der kostenlose und vertrauliche Grundstückprüfung mit Luftbild und Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. In beiden Fällen bleibt der Verkauf diskret: kein Inserat, kein Schild, kein Portal. Am Ende steht die öffentliche Beurkundung beim Notar.