Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Liegt das Land in der Landwirtschaftszone, gelten für Bauten und Umnutzungen enge Regeln (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus, eine Scheune oder ein Stall lässt sich deshalb nicht einfach zu Wohnraum umbauen. Was erlaubt ist, hängt vom Gebäude und von der Bewilligung ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Auch der Kreis der Käufer ist eingegrenzt. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das beeinflusst, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Liegt ein Teil des Areals in der Bauzone, kann sich das Bild ändern; dann lohnt der Blick auf Grundstück und Bauland verkaufen in Hüttikon.
Anlässe für den Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Für jede dieser Lebenslagen gibt es eigene Seiten, etwa zur geerbten Liegenschaft in Hüttikon.
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was auf einem Grundstück möglich ist. Für Höfe kommen die Regeln ausserhalb der Bauzone dazu. Einen Überblick über den Verkauf von Liegenschaften finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer die steuerliche Seite klären will, findet sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Areal steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für einen Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), das Grundbuchamt Dielsdorf trägt den neuen Eigentümer ein.