Bei einem Hof zählt zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune oder ein Stall anders genutzt werden kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom Gebäude, von seiner bisherigen Nutzung und vom Einzelfall ab. Wir klären das vor jedem Preisgespräch und sagen offen, was möglich ist und was nicht.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das betrifft den Kreis möglicher Käufer und den Ablauf. Darum gehört diese Frage an den Anfang. Wer den Verkauf plant, sollte wissen, welche Parzellen darunterfallen und welche nicht. Liegt ein Teil des Besitzes in der Bauzone, ist das ein eigenes Thema. Dazu hilft die Seite zum Verkauf von Grundstück und Bauland in Hüntwangen.
Der Wert eines Hofs ergibt sich aus dem, was rechtlich zulässig ist, und aus dem, was auf der Parzelle steht. Wir rechnen das und belegen jede Zahl im amtlichen Original. Das ist keine Schätzung nach Gefühl. Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein. Dann hilft die Seite zur geerbten Liegenschaft in Hüntwangen. Auch Erbengemeinschaften nehmen wir im Ist-Zustand an.
Im Kanton Zürich gelten für Verkauf und Bau das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Den Überblick finden Sie auf der Seite zum Verkauf von Grundstück und Liegenschaft im Kanton Zürich. Wer Bauten ausserhalb der Bauzone plant, findet allgemeine Hinweise im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen. Welche Regeln für Ihren Hof gelten, klären wir im Gespräch anhand der amtlichen Unterlagen.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit dem vertraulichen Gespräch beginnt alles. Vorab können Sie die Adresse in der Grundstückprüfung eingeben. Das Grundstück erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Danach wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Sie erhalten einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch, hier beim Grundbuchamt Eglisau.