Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Ökonomiegebäude gleichermassen. Was heute dasteht, ist nicht automatisch das, was ein Käufer später ändern darf. Wer einen Hof verkauft, sollte das offen wissen, bevor ein Preis im Raum steht.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Der Kreis möglicher Käufer kann dadurch enger sein als bei einem Haus in der Bauzone. Darum lohnt es sich, den Verkauf vorab sorgfältig zu planen und die Unterlagen vollständig zu haben.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, eine Pensionierung ohne Nachfolge oder eine Hypothek, die neu geordnet wird. Bei einer Erbengemeinschaft helfen wir, wenn mehrere Personen mitentscheiden. Auf der Seite zur geerbten Liegenschaft in Dietlikon finden Sie dazu mehr. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, und nennen erst danach einen Wert.
Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb zusätzlich das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Für Dietlikon ist das Grundbuchamt Wallisellen zuständig. Einen Überblick finden Sie auf der Seite zum Verkauf von Grundstück und Liegenschaft im Kanton Zürich. Wer wissen möchte, was gebaut werden darf, liest auch das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen. Fragen zur Steuer beim Verkauf behandelt die Seite zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten statt mit einer Schätzung. Wir tragen zusammen, was auf dem Grundstück steht, in welcher Zone es liegt und was dafür gilt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, und das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbucheintrag (Art. 656 Abs. 1 ZGB).