Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune später anders genutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom Gebäude, seiner bisherigen Nutzung und der Bewilligung ab. In der Landwirtschaftszone von Dielsdorf tragen rund 25 Grundstücke ein Gebäude. Für jedes Grundstück prüfen wir, was dort steht und welche Nutzung amtlich belegt ist. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Dieser Rahmen gehört deshalb an den Anfang jedes Gesprächs über einen Verkauf. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Dielsdorf in Dielsdorf.
Mögliche Anlässe sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder ein Betrieb, der nicht weitergeführt wird. Wer einen Hof geerbt hat, findet im Leitfaden zur geerbten Liegenschaft weitere Hinweise. Auch eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft oder neu geordnet wird, kann der Anlass sein. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Gerechnet, nicht geschätzt: jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. So liegt die Grundlage auf dem Tisch, bevor Sie über einen Weg entscheiden.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Einen Überblick zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Steuer beim Verkauf lesen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Über einen geschützten Zugang geben Sie jede Besichtigung und jedes Angebot frei, bis zur Beurkundung.