Bei einem Hof gilt zuerst die Frage, was rechtlich möglich ist. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und Nebengebäude. Ob eine Scheune anders genutzt werden darf, klärt sich im Einzelfall bei der zuständigen Behörde, nicht durch eine Annahme.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer kaufen kann und unter welchen Voraussetzungen. Deshalb sagen wir Ihnen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Ein Wert, der das Bodenrecht ausser Acht lässt, hilft Ihnen nicht weiter.
Zum Hof gehören oft mehrere Fragen zugleich: das Wohnhaus, die Ökonomiegebäude und das Land. Wer erbt, wer den Betrieb aufgibt oder wer in Pension geht, muss sie gemeinsam betrachten. Auch eine Erbengemeinschaft kann an uns verkaufen, im Ist-Zustand. Unser Zugang zum Thema Erbe finden Sie unter Geerbte Liegenschaft in Brütten verkaufen. Liegen Teile Ihres Besitzes in der Bauzone, prüfen wir sie getrennt.
Für den Verkauf eines Hofs im Kanton Zürich gilt Bundesrecht zusammen mit kantonalem Recht. Beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke ist das bäuerliche Bodenrecht zu beachten (Art. 61 ff. BGBB). Im Baubewilligungsverfahren kennt der Kanton kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG); wer Ansprüche wahren will, verlangt rechtzeitig die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Einen Überblick gibt die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Was beim Bauen gilt, erklärt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur in Winterthur.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Zuerst rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das Bodenrecht verlangt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach wählen Sie zwischen zwei Wegen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht der Notartermin, denn ein Kauf ist nur mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang zu Stand, Unterlagen und jeder Freigabe.