Bei einem Hof kommt es zuerst auf die Zone an. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Scheunen und Ökonomiegebäude gleichermassen. Wer eine Scheune umnutzen möchte, sollte diese Regeln kennen, bevor er einem Käufer etwas in Aussicht stellt. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt und unter welchen Voraussetzungen. Deshalb unterscheidet sich der Verkauf von Landwirtschaftsland vom Verkauf eines Hauses in der Wohnzone. Ein Kaufvertrag ist zudem nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch.
Der Anlass kann unterschiedlich sein. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Eine Rolle spielt auch der Gebäudebestand: Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 21 Prozent (Stand 4. September 2026). Für Erbengemeinschaften begleiten wir mit der Seite Geerbte Liegenschaft verkaufen.
Im Kanton Zürich sind für Bauten und Nutzungen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend. Ausserhalb der Bauzone kommen die Regeln des Bundes hinzu, wie oben erwähnt. Einen Überblick über den Verkauf von Liegenschaften im Kanton finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer einen Verkauf plant, findet dort auch Hinweise zu Steuern und Abläufen.
Am Anfang steht ein Gespräch, kein Inserat. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, in welcher Zone liegt es, was lässt die Bau- und Zonenordnung zu, was gilt nach bäuerlichem Bodenrecht. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht die Beurkundung beim Notar, zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Dietikon.